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Beratung und Nachweise zum Schallschutz.
Aufstellung der bauaufsichtlich geforderten Nachweise zum baulichen Schallschutz.
Nachweis der erforderlichen Luft- und Trittschalldämmung im Gebäudeinnern. Nachweis der erforderlichen Luftschalldämmung gegen Außenlärm, z.B. Straßenlärm, Fluglärm, Lärm aus Gewerbebetrieb.
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